Häufige Fragen zu Reinigung und Hausbetreuung in Wien
Hier finden Sie Antworten zu Angebot, Vertrag und laufender Betreuung. Die Leistungsseiten beschreiben die Aufgaben für Ihr jeweiliges Objekt genauer.
Vor der Beauftragung
Wie läuft eine Anfrage ab?
Schicken Sie eine kurze Beschreibung Ihres Objekts oder ein vorhandenes Leistungsverzeichnis. Wir vereinbaren eine kostenlose Objektaufnahme. Sie erhalten das Angebot spätestens 3 Werktage nach der Objektaufnahme. Für ein Wohnhaus zeigt die Hausbetreuung, welche Bereiche dabei besprochen werden; den vollständigen Weg beschreibt der Ablauf.
Kostet die Objektaufnahme etwas?
Die Objektaufnahme ist kostenlos. Wir besprechen die Flächen und gewünschten Aufgaben vor dem Angebot. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage, ob es beispielsweise um Büroreinigung oder ein anderes Objekt geht, damit die Besichtigung vorbereitet werden kann.
Wie schnell können Sie übernehmen?
Den Starttermin stimmen wir mit Ihnen ab. Vor dem ersten Einsatz werden die Kräfte im Objekt eingeschult. Für Gebäudereinigung im laufenden Betrieb sind außerdem die Nutzung der Räume und die gewünschten Einsatzzeiten zu besprechen. Eine allgemeine Vorlaufzeit wird nicht zugesagt.
Worauf sollte ich beim Vergleich mehrerer Angebote achten?
Vergleichen Sie die beschriebenen Aufgaben und Bereiche mit Ihrem gewünschten Umfang. Bei der Hausbetreuung werden die Positionen im Leistungsverzeichnis festgehalten. Ein zusätzlicher Auftrag zur Fensterreinigung sollte darin ebenso erkennbar sein wie der Turnus der laufenden Reinigung. So vergleichen Sie dieselben Leistungen.
Was passiert, wenn ich kein Leistungsverzeichnis habe?
Dann gehen wir die Bereiche bei der Objektaufnahme gemeinsam durch und halten den Umfang fest. Für die Büroreinigung und Ordinationsreinigung können Sie beispielsweise die Räume und deren Nutzung nennen. Ein fertiges Verzeichnis ist keine Voraussetzung für Ihre Anfrage.
Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Dienstleister?
Nennen Sie den gewünschten Starttermin und prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags. Bei der Aufnahme besprechen wir, welche Aufgaben künftig übernommen werden sollen. Die Seite zur Hausbetreuung beschreibt den laufenden Umfang; Einzelheiten zur Vorbereitung stehen unter Reinigungsfirma wechseln.
Hausbetreuung und Winterdienst
Was unterscheidet Hausbetreuung von Stiegenhausreinigung?
Die Stiegenhausreinigung betrifft die Reinigung der vereinbarten Innenflächen. Bei nidaris umfasst die Hausbetreuung zusätzlich Winterdienst, einfache Grünflächenpflege und kleine Hausmeistertätigkeiten. Welche Aufgaben Ihr Haus braucht, wird bei der Objektaufnahme besprochen und im Angebot festgehalten.
Machen Sie auch Winterdienst?
Ja. nidaris führt den Winterdienst mit eigenen Kräften aus und übernimmt die vereinbarte Räum- und Streupflicht samt Haftung vertraglich. Abgerechnet wird als Saisonpauschale. Die Flächen und der Umfang stehen im Vertrag. Mehr dazu im Abschnitt Winterdienst der Hausbetreuung.
Bis wann muss der Gehsteig geräumt sein?
§ 93 StVO sieht für die erfassten Gehsteige und Gehwege im Ortsgebiet grundsätzlich das Zeitfenster 6–22 Uhr vor. In dieser Zeit bestehen die Räum- und Streupflichten bei Schnee und Glatteis. Die Hausbetreuung mit Winterdienst erläutert die vertragliche Übertragung nach Abs. 5.
Werden Terrazzo und Messing im Altbau berücksichtigt?
Nennen Sie vorhandene Terrazzoböden, Messinghandläufe und weitere besondere Materialien bei der Anfrage. Bei der Objektaufnahme besprechen wir den Zustand und den gewünschten Umfang. Die Hausbetreuung im Gründerzeit-Stiegenhaus beschreibt, welche Angaben dafür hilfreich sind. Ein bestimmtes Mittel wird hier nicht pauschal zugesagt.
Vertrag, Laufzeit und Kündigung
Welche Kündigungsfrist gilt?
Für gewerbliche Auftraggeber beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, für Privatkunden 1 Monat zum Monatsende. Sie können die Bedingungen vor der Beauftragung zusammen mit dem Umfang prüfen. Weitere Angaben für private Räume finden Sie bei der Wohnungsreinigung.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag läuft unbefristet. Es gelten die genannten Kündigungsfristen für gewerbliche Auftraggeber und Privatkunden. Bei der Büroreinigung finden Sie die gewerblichen Vertragsbedingungen zusammen mit den Angaben zum Angebot.
Was mache ich bei Rückfragen zur Leistung?
Benennen Sie den betroffenen Bereich und die vereinbarte Aufgabe, damit wir Ihre Rückmeldung besprechen können. Der monatliche schriftliche Leistungsnachweis ergänzt das Leistungsverzeichnis. Für ein Wohnhaus erläutert die Hausbetreuung diesen Zusammenhang.
Im laufenden Betrieb
Bekomme ich einen Leistungsnachweis?
Ja, Sie erhalten monatlich einen schriftlichen Leistungsnachweis. Er gibt Ihnen zusammen mit dem vereinbarten Umfang eine Grundlage für Rückfragen. Weitere Hinweise für betriebliche Flächen finden Sie unter Gebäudereinigung.
Was passiert, wenn eine Reinigungskraft ausfällt?
Für das Objekt sind feste Kräfte und eine eingeschulte Vertretung vorgesehen. Bei Ausfall übernimmt die Vertretung, die mit den Aufgaben vertraut ist. Diese Regelung gilt auch für die Wohnungsreinigung.
Arbeiten Sie auch außerhalb der Bürozeiten?
Die Einsatzzeiten werden mit Ihnen abgestimmt. Bei der Büroreinigung besprechen wir die Nutzung der Räume und die passenden Zeitfenster. Daraus entsteht die Vereinbarung für Ihr Objekt; eine feste Tageszeit wird nicht allgemein zugesagt.
Kann ich eine zusätzliche Reinigung anfragen?
Ja. Beschreiben Sie die Flächen und den Anlass. Bei Sonderfällen gilt eine Reaktionszeit von 24 Stunden an Werktagen. Termin und Umfang werden mit Ihnen abgestimmt. Ein zusätzlicher Auftrag kann etwa die Fensterreinigung betreffen; die Reaktionszeit ist keine Ausführungsfrist.
Wie werden die Kräfte vorbereitet?
Vor dem ersten Einsatz werden die Kräfte im Objekt eingeschult. Dabei werden die vereinbarten Aufgaben und besonderen Hinweise besprochen. Für die Bauendreinigung sind beispielsweise die zugänglichen Räume und die Angaben aus der Objektaufnahme relevant.
Wo finde ich Referenzen?
Die Seite Referenzen zeigt eine anonyme Übersicht der betreuten Objekte. Namen und Adressen nennen wir nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber. Was wir im Einzelnen übernehmen, beschreiben die Seite zur Hausbetreuung und die übrigen Leistungsseiten.
Fenster, Teppiche und Polster
Was unterscheidet ein Kastenfenster bei der Reinigung?
Ein Kastenfenster hat zwei Flügelebenen und damit vier Glasflächen. Der Zwischenraum wird zusätzlich berücksichtigt. Bei der kostenlosen Besichtigung werden Zustand und Zugang aufgenommen. Den Preis erhalten Sie im Angebot. Die Fensterreinigung für Kastenfenster beschreibt den Unterschied ausführlicher.
Wie oft sollten Fenster gereinigt werden?
Den passenden Turnus besprechen wir bei der Besichtigung anhand von Lage, Nutzung und Zustand. Es gibt hier keine pauschale Intervallvorgabe. Weitere Hinweise zu Glas, Rahmen und Falzen stehen bei der Fensterreinigung.
Holen Sie Teppiche ab?
Nein. Die Teppich- und Polsterreinigung findet bei Ihnen vor Ort statt. Eine Abholung oder Teppichwäscherei wird nicht angeboten. Beschreiben Sie den Teppichboden oder das Möbel und den Standort in Ihrer Anfrage.
Wann können Teppiche und Polster wieder genutzt werden?
Die Nutzung nach der Reinigung wird bei der Besichtigung besprochen. Nennen Sie deshalb, wann die Flächen oder Möbel wieder gebraucht werden. Eine feste Trocknungszeit wird vor der Aufnahme nicht zugesagt. Mehr zur Vorbereitung steht unter Teppich- und Polsterreinigung vor Ort.
Angebote und Privatwohnungen
Was kostet die Betreuung eines Wohnhauses?
Der Umfang wird bei der kostenlosen Objektaufnahme geklärt. Die Flächen und gewünschten Aufgaben bilden die Grundlage Ihres Angebots. Es folgt spätestens 3 Werktage nach der Objektaufnahme. Eine Übersicht der zu besprechenden Bereiche finden Sie bei der Hausbetreuung.
Was gehört zur Auszugsreinigung?
Welche Räume und Aufgaben dazugehören, vereinbaren wir nach der Objektaufnahme im Angebot. Nennen Sie den geplanten Übergabetermin und vorhandene Anforderungen der Hausverwaltung. Die Auszugsreinigung ist ein Reinigungsauftrag; sie enthält keine Zusage zur Rückzahlung einer Kaution.